Der Forsa-Umfrage im Auftrag der Haufe Akademie zum Wert der beruflichen Weiterbildung in Deutschland (2021) zufolge, legen 81 Prozent der befragten Mitarbeitenden großen Wert auf die eigene Entwicklung und persönliche Weiterbildung. Beachtet ein Arbeitgeber diese Wünsche, kann er sich, gerade in Bayern vom Wettbewerb absetzen.
Unter Bildungsurlaub versteht man einen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung, den der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen anbietet. In allen Bundesländern außer Sachsen und Bayern haben die Beschäftigten darauf einen gesetzlichen Anspruch – das Recht auf bis zu 5 Tage Weiterbildung während der Arbeitszeit. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt.
Der Inhalt der besuchten Seminare muss nicht direkt mit dem Tätigkeitsgebiet zu tun haben. Sprachkurse, zum Beispiel, können auch als Bildungsurlaub angerechnet werden. Eine Voraussetzung muss jedoch erfüllt werden: Sowohl muss ein Seminar als Bildungsurlaub anerkannt sein, als auch dessen Anbieter zu den anerkannten Weiterbildungsträgern nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) zählen (Wirtschaftsforum.de).
Obwohl in fast allen Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, nutzen dieses Angebot lediglich ein bis zwei Prozent der Beschäftigten (Deutscher Gewerkschaftsbund, 2022). In vielen Unternehmen wird das Thema schlecht oder sogar gar nicht kommuniziert, obwohl dies dazu beitragen kann, Mitarbeitende im Unternehmen zu binden und neue Talente zu gewinnen.
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