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Mehr als nur Geld: Wie Arbeitgeber Mitarbeiter anders belohnen können

Als guter Arbeitgeber kämpft man darum, den Ansprüchen seiner Mitarbeiter gerecht zu werden, ohne unwirtschaftlich zu handeln. Was tut man also als Arbeitgeber, wenn man aus unterschiedlichsten Gründen den hohen Erwartungen der Mitarbeiter in Bezug auf das Gehalt oder Gehaltserhöhungen nicht gerecht werden kann?

Arbeitgebern steht eine große Auswahl an alternativen Leistungen zur Verfügung, um hohe Gehaltserwartungen und Gehaltserhöhungen zu umgehen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhalten oder zu steigern und gleichzeitig Kosten zu sparen oder von Steuervorteilen zu profitieren. Diese Maßnahmen sind besonders vorteilhaft, da sie zunehmend einen attraktiven Anreiz für Mitarbeiter darstellen und somit die Mitarbeiterbindung erhöhen. 


Als erste Möglichkeit soll hier die betriebliche Gesundheitsförderung genannt werden. Diese Alternative bietet vielseitige Ausführungsmöglichkeiten mit zahlreichen unterschiedlichen Vorteilen, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Von Sport über Entspannungsangebote und Resilienz Trainings bis hin zur persönlichen Gesundheitsentwicklung ist alles möglich. Beispielsweise könnte man betriebsweite Yoga- und Rückentrainings in Kombination mit Massagen anbieten. Diese Maßnahmen sorgen für eine bessere körperliche Fitness und Entspannung der Mitarbeitenden was wiederum zu einer gesteigerten Produktivität und Resilienz führt. Eine Win-Win Situation!  


Ein weiteres wichtiges Anliegen vieler Mitarbeiter ist die Betreuung ihrer Kinder. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der die Betreuungsmöglichkeiten rar gesät sind, ist es ein idealer Zeitpunkt für Unternehmen die Kinderbetreuung in ihre Benefits aufzunehmen. Dieses Angebot kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden. Als erste Möglichkeit ist ein Bonus oder Zuschuss für die Kinderbetreuung zu nennen. Ist es einem Unternehmen möglich, empfiehlt es sich eine eigene Kinderbetreuungsmöglichkeit in Form einer betriebsinternen Kita einzurichten. Ein solcher Vorteil reduziert nicht nur den Stress von Mitarbeitenden beachtlich, sondern stellt gleichzeitig auch einen enormen Pull-Faktor für potenzielle neue Mitarbeiter dar. 


Eine weitere Möglichkeit, um Arbeitnehmern eine Alternative zur Gehaltserhöhung zu bieten ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Beitrag in die Altersvorsorge des Mitarbeiters ein. Für das Unternehmen ist diese Alternative aufgrund der Steuerfreiheit von Vorteil. Und der Mitarbeiter gewinnt mehr Sicherheit für sein Rentenalter. 


Ein Verpflegungszuschuss bietet ebenfalls eine willkommene Alternative. Gerade in Zeiten der Inflation bieten beispielsweise Rabatte und Gutscheine für Lebensmittelläden einen Anreiz für Mitarbeiter. Der Vorteil für das Unternehmen ist hierbei, dass Sachbezüge in Form von Gutscheinen oder Geldkarten bis zu einem Wert von aktuell 50€ pro Monat steuerfrei gewährt werden können. 


Ein weiterer monetärer Anreiz, alternativ zu einer Gehaltserhöhung, kann eine jährliche Erholungsbeihilfe sein. Dabei kann das Unternehmen dem Mitarbeiter bis zu 156€, dem Ehepartner des Mitarbeiters bis zu 104€ und bis zu 52€ pro Kind, steuerfrei zahlen.

 

Außerdem gibt es als Alternative für eine hohe Gehaltserwartung oder Gehaltserhöhungen unterschiedlichste andere Benefits. Von einem Jobrad über einen Firmenwagen mit Tankkarte bis hin zu der Erlaubnis von Tieren am Arbeitsplatz gibt es viele Möglichkeiten. Beispielsweise auch ein Job-Ticket für öffentliche Verkehrsmittel. 


Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein höheres Gehalt bei weitem nicht die einzige Möglichkeit ist, um neue Mitarbeiter zu werben oder Bestandsmitarbeiter im Unternehmen zu halten. Allerding sollte die angebotene Alternative immer in Relation zu den höheren Erwartungen stehen. Beispielsweise wird anstelle einer Gehaltserhöhung von 500€ Netto im Monat ein Jobrad nicht als angemessene Alternative angesehen.



Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.



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